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Geltende Exportbestimmungen
Um die heimische Pflanzenwelt vor der Einschleppung von Schadenserregern zu schützen, werden im internationalen Warenverkehr immer häufiger Zertifikate verlangt, welche die Unbedenklichkeit von Holzpaletten hinsichtlich der verwendeten Verpackungshölzer garantieren. Mit der Veröffentlichung der Regelung ISPM 15 wurde erstmals ein internationaler Standard geschaffen, welcher die Behandlung des Holzes entsprechend einer anerkannten Ma&szling;nahme sowie die korrespondierende Kennzeichnung regelt. ISPM 15 wurde bereits durch zahlreiche Länder in nationales Recht umgesetzt. (Angaben ohne Gewähr)
Eine aktuelle Auflistung der Länder, welche ISPM 15 bereits umgesetzt haben, finden Sie unter folgendem Link:
> www.ispm15.com
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
> Kontakt
Begriffe
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| IPPC |
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Internationales Pflanzenschutzübereinkommen
(International Plant Protection Convention)
Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen werden
durch die IPPC, eine Unterorganisation der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
der Vereinten Nationen) ausgearbeitet.
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ISPM
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Internationaler Standard für pflanzengesundheitliche
Maßnahmen
(International Standard for Phytosanitary Measures)
Alle Rechtsvorschriften, Regelungen oder amtlichen Verfahren, die der Verhinderung
und/oder Verbreitung von Quarantäneschad-organismen dienen oder zur Begrenzung
wirtschaftlicher Auswirkungen von geregelten Nicht-Quarnatäneschadorganismen.
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ISPM 15-Standard
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ISPM 15 wurde durch die IPPC im März 2002 veröffentlicht und wird
erst mit der Umsetzung in den jeweiligen Ländern wirksam. Der phytosanitäre
Standard gilt für die Einfuhr von Vollholzverpackungen aus Drittländern.
Die Regelung fordert eine Behandlung des Holzes (in der Regel soll dabei entrindetes
Holz verwendet werden) entsprechend einem anerkannten Verfahren sowie die korrespondierende
Kennzeichnung.
IPPC-Symbol
nach Anhang II des Standards ISPM 15 festgelegtes Symbol
| AT |
ISO-Code für Österreich |
| XX |
amtlich bekannt gemachte Kennzeichnung der für
die Genehmigung zuständigen Behörde |
| OOO |
Registriernummer des Betriebes, der das verwendete
Holz für Holzverpackungen hergestellt oder behandelt hat |
| DB |
Debarked = entrindet |
| HT |
Angewandte Behandlungsmethode: Heat Treatment (56
C Kerntemperatur für mindestens 30 Minuten) |
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| Verfahren |
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Entsprechend ISPM 15 sind nur mehr die Verfahren Hitzebehandlung (HT) sowie
die Begasung mit Methylbromid (MB) zulässig, wobei letztere aufgrund der
Umweltrisken in Europa mit hohen Auflagen versehen ist und auf längere
Sicht vor dem Verbot steht.
HT (Heat treatment) Hitzebehandlung
KD (Kiln-drying) technische Trockung
CPI (Chemical pressure impregnation) Chemische
Druckimprägnierung
MB (Methyl bromide) Begasung mit dem Insektizid Methylbromid
DB (Debarking) Entrindung
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