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Geltende Exportbestimmungen

Um die heimische Pflanzenwelt vor der Einschleppung von Schadenserregern zu schützen, werden im internationalen Warenverkehr immer häufiger Zertifikate verlangt, welche die Unbedenklichkeit von Holzpaletten hinsichtlich der verwendeten Verpackungshölzer garantieren. Mit der Veröffentlichung der Regelung ISPM 15 wurde erstmals ein internationaler Standard geschaffen, welcher die Behandlung des Holzes entsprechend einer anerkannten Ma&szling;nahme sowie die korrespondierende Kennzeichnung regelt. ISPM 15 wurde bereits durch zahlreiche Länder in nationales Recht umgesetzt. (Angaben ohne Gewähr) Eine aktuelle Auflistung der Länder, welche ISPM 15 bereits umgesetzt haben, finden Sie unter folgendem Link:

> www.ispm15.com

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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Begriffe

   
IPPC  

Internationales Pflanzenschutzübereinkommen
(International Plant Protection Convention)

Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen werden durch die IPPC, eine Unterorganisation der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) ausgearbeitet.

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ISPM
 

Internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen
(International Standard for Phytosanitary Measures)

Alle Rechtsvorschriften, Regelungen oder amtlichen Verfahren, die der Verhinderung und/oder Verbreitung von Quarantäneschad-organismen dienen oder zur Begrenzung wirtschaftlicher Auswirkungen von geregelten Nicht-Quarnatäneschadorganismen.

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ISPM 15-Standard









 

ISPM 15 wurde durch die IPPC im März 2002 veröffentlicht und wird erst mit der Umsetzung in den jeweiligen Ländern wirksam. Der phytosanitäre Standard gilt für die Einfuhr von Vollholzverpackungen aus Drittländern.

Die Regelung fordert eine Behandlung des Holzes (in der Regel soll dabei entrindetes Holz verwendet werden) entsprechend einem anerkannten Verfahren sowie die korrespondierende Kennzeichnung.


IPPC-Symbol
nach Anhang II des Standards ISPM 15 festgelegtes Symbol

AT      ISO-Code für Österreich
XX amtlich bekannt gemachte Kennzeichnung der für die Genehmigung zuständigen Behörde
OOO Registriernummer des Betriebes, der das verwendete Holz für Holzverpackungen hergestellt oder behandelt hat
DB „Debarked“ = entrindet
HT  Angewandte Behandlungsmethode: Heat Treatment (56 C Kerntemperatur für mindestens 30 Minuten)

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Verfahren  

Entsprechend ISPM 15 sind nur mehr die Verfahren Hitzebehandlung (HT) sowie die Begasung mit Methylbromid (MB) zulässig, wobei letztere aufgrund der Umweltrisken in Europa mit hohen Auflagen versehen ist und auf längere Sicht vor dem Verbot steht.

• HT (Heat treatment) – Hitzebehandlung
• KD (Kiln-drying) – technische Trockung
• CPI (Chemical pressure impregnation) – Chemische
Druckimprägnierung
• MB (Methyl bromide) – Begasung mit dem Insektizid Methylbromid • DB (Debarking) – Entrindung

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